
Treuhänderschaft
Der Treuhänder hat über das Tätigkeitsfeld des Beauftragten hinaus die Aufgabe der Verwaltung und Bewirtschaftung des übertragenen Treuhandvermögens nach wirtschaftlichen und fördertechnischen Bestimmungen. Dies betrifft die Aufstellung des Mittelbedarfs anhand einer abgestimmten Kosten- und Finanzierungsübersicht über die rechnerische, sachliche und förderrechtliche Prüfung von Rechnungen im Auftrag der Gemeinde bis hin zur Abrechnung der Gesamtmaßnahme mit den Fördermittelgebern. Das bedeutet einerseits eine gewissenhafte kaufmännische Buchführung und die Aufbereitung für die Kontrolle durch die Stadt und anderseits die Integration der verschiedenen Finanzierungsbestandteile - z. B. bei verschiedenen Mittelgebern.